Lokales
Impfpass gefälscht
Freiheitsstrafe von sechs Monaten
Landstuhl. In einer Hauptverhandlung vor dem Strafrichter beim Amtsgericht Landstuhl wurde im September ein 30-jähriger Mann wegen Urkundenfälschung gemäß § 267 Abs. 1 StGB zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der gegen den Angeklagten verhängten Freiheitsstrafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt, da frühere Verurteilungen zu Geld- oder Freiheitsstrafen, auch vollstreckte Freiheitsstrafen, ihn nicht von der erneuten Begehung von Straftaten abhalten konnten....