Information des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis
Absonderungsbescheinigungen nur noch auf Antrag
Das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises informiert, dass ab Montag, 04. April 2022, Absonderungsbescheinigungen für positiv getestete Personen und deren Hausstandsangehörigen und enge Kontaktpersonen nicht mehr automatisch durch das Gesundheitsamt zugestellt werden. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, eine offizielle Bescheinigung über die tatsächliche Dauer der Absonderung zu beantragen. Der Antrag kann online auf der Webseite des Rhein-Pfalz-Kreises unter www.rhein-pfalz-kreis.de...