Ratgeber
Neue Regelung für nicht voll funktionsfähige Waffen
Meldepflicht für deaktivierte Waffen und Salutwaffen ab 1. September
Landkreis Germersheim. Auch Bürger, die bislang mit der Waffenbehörde nicht in Kontakt treten mussten, können von den am 1. September in Kraft tretenden Änderungen betroffen sein. Sie betrifft insbesondere Besitzer von deaktivierten Waffen und Salutwaffen. Als deaktivierte Waffen gelten unbrauchbar gemachte und funktionsunfähige Waffen. Der Besitz, Erwerb oder das Überlassen, also der Umgang mit deaktivierten Waffen, muss ab 1. September angezeigt werden. Dies gilt also beispielsweise für...