Ausgehen & Genießen
Gefahrenabwehrverordnung bei der Schifferstadter Straßenfastnacht
Keine branntweinhaltigen Getränke, kein Glas – für die Straßenfastnacht am Sonntag, 23. Februar hat die Stadt Schifferstadt wie in den letzten Jahren auch eine Gefahrenabwehrverordnung erlassen. Darin ist geregelt, dass es an diesem Sonntag von 9 Uhr bis zum darauffolgenden Montag, 5 Uhr, auf den öffentlichen Flächen sowie in Kraftfahrzeugen verboten ist, branntweinhaltige Getränke jeglicher Art (auch keine Mischgetränke) zu konsumieren und mitzuführen. Außerdem ist das Mitführen und die...