Verbraucherzentrale reicht Klage ein
Intransparente Laufzeiten für Glasfaserkunden
Rheinland-Pfalz. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz verklagt die Deutsche Glasfaser wegen Verstößen gegen das Telekommunikationsgesetz (TKG). Hintergrund sind fehlende Angaben in der Vertragszusammenfassung zum Vertragsbeginn sowie zum erstmöglichen Kündigungsdatum bei Neuverträgen. Betroffen sind meist Verbraucher, die einen Glasfaseranschluss beauftragt haben, dieser aber noch nicht gebaut bzw. geschaltet ist. „Dem Verbraucher muss vor Abgabe einer Vertragserklärung eine...