Selbstbestimmungsgesetz
Südliche Weinstraße. Die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Südliche Weinstraße, Isabelle Stähle, weist darauf hin, dass in Deutschland ab November das Selbstbestimmungsrecht gilt. Transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen haben dann die Möglichkeit, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihre Vornamen durch eine Erklärung beim Standesamt ändern zu lassen. „Wer nach Inkrafttreten des Gesetzes den Geschlechtseintrag und gegebenenfalls auch den...