Grundbesitz

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Lokales

Finanzamt Neustadt: Erinnerung an die Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts

Neustadt. Das Finanzamt Neustadt erinnert an die Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts. Ab Mitte Juni 2023 versenden die rheinland-pfälzischen Finanzämter Erinnerungsschreiben an Eigentümerinnen und Eigentümer, die Grundbesitz in Rheinland-Pfalz haben und bislang noch keine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts auf den 1. Januar 2022 (Grundsteuererklärung/Feststellungserklärung) abgegeben haben. Das Schreiben dient zunächst der Erinnerung. Eine Festsetzung von...

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