Was BürgerInnen beachten sollten
Steuererklärung für 2023 im Kreis SÜW
Finanzamt. Für Bürgerinnen und Bürger, die nicht steuerlich beraten werden, endet die allgemeine gesetzliche Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2023 am 2. September 2024. Wer nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist, hat für die Abgabe der Steuererklärung vier Jahre Zeit. Dies sind in der Regel Personen, die neben Arbeitslohn (in den Lohnsteuerklassen I oder IV) keine weiteren Einkünfte hatten und auch keine Lohnersatzleistungen (zum Beispiel Kurzarbeiter- oder...