Belastungsverschiebungen vom Gewerbe zum Wohnen
Vorschlag für neuen Hebesatz der Grundsteuer B in Karlsruhe
Karlsruhe. Die Stadtverwaltung Karlsruhe hat dem Haupt- und Finanzausschuss ihren Vorschlag zu Änderung der Hebesatzsatzung (Grundsteuer) ab dem Jahr 2025 vorgelegt. Der neue Hebesatz der Grundsteuer B soll nach diesen Planungen von 490 auf 270 Prozent gesenkt werden. Die Grundsteuer B gilt für alle bebauten und bebaubaren Grundstücke. Ausgangslage für die Neukalkulation des Hebesatzes sind rund 105.000 steuerpflichtige Objekte in der Stadt Karlsruhe. Durch die zuständigen Finanzämter liegen...