Neuorganisation der Verwaltung seit 1. Januar 2020
Fiskalerbschaften und herrenlose Grundstücke
Finanzamt. Das Landesamt für Steuern ist für die Abwicklung von Fiskalerbschaften sowie die Verwaltung von Aneignungsrechten an herrenlosen Grundstücken zuständig. Bisher wurden alle Finanzämter vor Ort in die Bearbeitung eingebunden. Seit 1. Januar 2020 wird die Bearbeitung in sieben Finanzämtern regional gebündelt. Regional zuständige Finanzämter eingerichtetDie regionale Zuständigkeit gestaltet sich unter anderem wie folgt: Der Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Kaiserslautern umfasst das...