Grundstück

Beiträge zum Thema Grundstück

Lokales
Grundstücksveränderungen müssen dem Finanzamt mitgeteilt werden / Symbolbild | Foto: Heike Schwitalla

Grundstücksveränderungen müssen dem Finanzamt mitgeteilt werden

Rheinland-Pfalz. Im Rahmen der Grundsteuerreform wurden auf den Stichtag 1. Januar 2022, Grundsteuerwerte nach neuem Recht festgestellt (sogenannte Hauptfeststellung). Diese bilden die Grundlage für die Steuererhebung der Grundsteuer durch Städte und Gemeinden ab 2025. Wenn nach dem 1. Januar 2022, Veränderungen der tatsächlichen Verhältnisse in Bezug auf das Grundstück eingetreten sind oder eintreten werden, die sich auf die bisherigen Wertfeststellungen auswirken können, zum Beispiel:...

Ratgeber
Foto: Nattanan Kanchanaprat/Pixabay

Neuorganisation der Verwaltung seit 1. Januar 2020
Fiskalerbschaften und herrenlose Grundstücke

Finanzamt. Das Landesamt für Steuern ist für die Abwicklung von Fiskalerbschaften sowie die Verwaltung von Aneignungsrechten an herrenlosen Grundstücken zuständig. Bisher wurden alle Finanzämter vor Ort in die Bearbeitung eingebunden. Seit 1. Januar 2020 wird die Bearbeitung in sieben Finanzämtern regional gebündelt. Regional zuständige Finanzämter eingerichtetDie regionale Zuständigkeit gestaltet sich unter anderem wie folgt: Der Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Kaiserslautern umfasst das...

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