Lokales
Ortsgemeinde Heßheim -Umlegungsausschuss-
Beabsichtigte Baulandumlegung "Südwest“ der Ortsgemeinde Heßheim Hier: Schriftliche Anhörung der Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer mit Bezug auf § 47 Baugesetzbuch
Der Ortsgemeinderat von Heßheim hat am 01.03.2022 für den Bereich des in Aufstellung befindenden Bebauungsplans "Südwest" in der Gemarkung Heßheim nach § 46 Baugesetzbuch (BauGB) ein Baulandumlegungsverfahren angeordnet. Die Eigentümerinnen und Eigentümer der im vorgesehenen Baulandumlegungsgebiet (teilweise) liegenden Grundstücke werden hiermit mit Bezug auf § 47 BauGB in schriftlicher Form informiert und angehört. Aus verschiedenen Gründen z.B. Erbfolge oder Wohnsitz im Ausland können nicht...