Grundsteuer: Wechsel der Eigentumsverhältnisse
Donnersbergkreis. Für die Grundsteuer sowie die zugrundeliegende Bewertung sind die Eigentumsverhältnisse am 1. Januar, des jeweiligen Jahres entscheidend. Die Änderung der Eigentumsverhältnisse an einem Grundstück hat Auswirkungen auf die Steuerschuldnerschaft bei der Grundsteuer. Der Grundsteuerwert wird den neuen Eigentümern zugerechnet. Das Finanzamt spricht in diesem Zusammenhang von einer Zurechnungsfortschreibung. Eine solche Fortschreibung des Grundsteuerwerts kommt insbesondere in...