Urteil zu nicht reparierten Unfallschäden
Kein Schadensersatz
Frankenthal/Ludwigshafen. Wenn man nicht reparierte Vorschäden am PKW nach einem Unfall nicht angibt, kann der Schadensersatzanspruch vollständig entfallen lassen, so urteilte jetzt das Landgericht Frankenthal. Stellt sich nach einem Verkehrsunfall heraus, dass nicht alle geltend gemachten Schäden an dem Fahrzeug auf den Unfall zurückzuführen sind, kann dies zum Verlust des gesamten Schadensersatzanspruchs führen. Dies ergibt sich aus einer aktuellen Entscheidung der 1. Zivilkammer des...