Ende der Corona-Gutscheine
Ab Januar kann eine Auszahlung gefordert werden
Verbraucherschutz. Wer während der Corona-Pandemie einen Gutschein für abgesagte Veranstaltungen oder Freizeitangebote erhalten und noch nicht eingelöst hat, kann ab 1. Januar sein Geld zurückverlangen, darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin. Corona-bedingt fielen auch im vergangenen Jahr viele Veranstaltungen aus. Freizeitangebote wie Fitnessstudios konnten monatelang nicht wahrgenommen werden. „Aufgrund der Pandemie konnten Veranstalter abgesagter Konzerte oder Betreiber von...