Heckenschnitt

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Lokales
Für das  Zurückschneiden von Pflanzen an landwirtschaftlichen Wege müssen Grundstücksbesitzer Sorge tragen. 
 | Foto: Pixabay

Grundstücksbesitzer sind in der Pflicht
Heckenrückschnitt

Neustadt. Die Stadtverwaltung Neustadt weist darauf hin, dass Eigentümer beziehungsweise Besitzer von an Wege angrenzenden Grundstücken dafür Sorge tragen müssen, dass dort stehende Pflanzen - insbesondere Hecken, Sträucher, Bäume und Unkraut - die Benutzung der Wege nicht beeinträchtigt oder diese beschädigt. Dadurch können Unfälle oder Beschädigungen – vor allem auch an landwirtschaftlichen Fahrzeugen – vermieden werden. Aktueller Anlass ist, dass Eigentümer zurzeit verstärkt an ihre...

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