Lokales
Schnittverbot
Hecken dürfen in Vogelbrutzeit nicht geschnitten werden
Ludwigshafen. Die Stadtverwaltung Ludwigshafen, Bereich Umwelt, erinnert daran, dass ab März die Vogelbrutzeit beginnt und bis dahin zum Schutz der heimischen Vogelwelt auch in privaten Gärten größere Heckenschnitte abgeschlossen sein müssen. Von Mittwoch, 1. März, bis Samstag, 30. September, sind dann an Gehölzen und Hecken als Ausnahme nur noch schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt, um den Zuwachs zu begrenzen oder zurückzunehmen. Die Gartenvögel sind wie alle europäischen Vogelarten...