Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs
Digitalisierung der Justiz
Rheinland-Pfalz. Ein weiterer Meilenstein in der Digitalisierung der Justiz rückt näher. Zum Jahreswechsel steht die Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs für Anwaltschaft, Notare und Behörden vor der Tür. Darauf weist Justizminister Herbert Mertin hin: „Ab dem 1. Januar 2022 sind alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts in den meisten Verfahrensordnungen verpflichtet, den elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten und...