Ratgeber
Schülerausweis auch in den Ferien als Testnachweis
Pragmatische Lösung für Familien
Baden-Württemberg. Während die Schule läuft, werden die Schüler regelmäßig getestet: Entweder zweimal pro Woche per PCR-Test oder dreimal pro Woche per Antigenschnelltest. Dann gelten die Schüler auch für außerschulische Angebote als getestet und können dies beispielsweise mit ihrem Schülerausweis nachweisen. Diese Regelung gilt auch in den Herbstferien. Das bedeutet: Zeigen Schüler ihren Schülerausweis oder einen anderen Nachweis wie zum Beispiel eine Bescheinigung der Schule oder auch ein...