Lokales
LANDESAMT FÜR STEUERN
Ukraine-Hilfen: Steuerliche Erleichterungen bei der Unterstützung der vom Krieg Betroffenen
Um das Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger bei der Hilfe für die vom Krieg in der Ukraine Betroffenen auch steuerlich zu fördern und zu unterstützen, hat das Bundesministerium der Finanzen in einem Schreiben vom 17. März 2022 in Abstimmung mit den Länderfinanzministerien viele Sonderregelungen getroffen. Diese zielen u. a. darauf ab, steuerliche Erleichterungen für Spenden und Spendenaktionen zu ermöglichen. So genügt unter anderem bei bestimmten Einrichtungen als Nachweis für Zuwendungen,...