Baden-Württemberg: Tilgungszuschuss Corona II
Bis 31. März verlängert
Baden-Württemberg. Schausteller und Marktkaufleute, Unternehmen der Veranstaltungs- und Eventbranche, des Taxi- und Mietwagengewerbes sowie Dienstleister des Sports, der Unterhaltung und Erholung können den Tilgungszuschuss Corona II für das Jahr 2021 noch bis zum 31. März 2022 beantragen. Das hat der Ministerrat jüngst beschlossen. Das teilt das baden-württembergische Wirtschaftsministerium mit. Die Corona-Pandemie trifft viele Dienstleistungsbetriebe gerade jetzt wieder besonders hart. Durch...