Wiederaufbauarbeiten müssen abgestimmt werden
Im Landkreis Ahrweiler
Rheinland-Pfalz. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD Nord) weist erneut darauf hin, dass Wiederaufbauarbeiten an der Ahr und deren Nebengewässern sowohl am Gewässer selbst als auch im unmittelbaren Uferbereich nur mit Abstimmung der oberen Wasserbehörde bei der SGD Nord oder der unteren Wasserbehörde bei der Kreisverwaltung Ahrweiler vorgenommen werden dürfen. Bepflanzungen jeglicher Art bedürfen ebenfalls einer Erlaubnis. Wiederaufbaumaßnahmen, die im Überschwemmungsgebiet der Ahr...