Rechtslage zur Corona-Impfung
Booster und Impfstatus
Kreis Südliche Weinstraße. Die Rechtslage ist weiterhin so, dass diese vierte Impfung gegen das Coronavirus weiter für bestimmte Personengruppen möglich ist. Dazu zählen alle Menschen ab 70 Jahren, wie das Gesundheitsamt des Kreisverwaltung mitteilt. Außerdem können sich Bewohner von Pflegeeinrichtungen, Menschen mit Immunschwäche sowie alle, die in Pflegeeinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind, ein viertes Mal gegen das Virus impfen lassen. Dies entspricht der gültigen...