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Beiträge zum Thema Informationen

Lokales
: v.l.n.r. Dr. Stefan Ulrich, Denkmalpfleger der Denkmalschutzbehörde, Michael Landgraf, Kulturpreisträger der Stadt Neustadt an der Weinstraße, Oberbürgermeister Marc Weigel, Staatssekretärin Petra Dick-Walther, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz , Martin Franck, Geschäftsführer der Tourist, Kongress und Saalbau GmbH, Frank Bölzle, Geschäftsführer city concepts GmbH, Konstantin Boltenhagen, Leiter der Tiefbauabteilung, Johannes Britsch, Geschäftsführer der contagt GmbH, Peter Becker, Firma Meng.  Foto: Stadt

Informativ und barrierefrei
Neues Informations- und Fußwegeleitsystem in Neustadt

Neustadt. Wann wurde der Storchenturm erbaut? Wo war das alte Neustadter Rathaus? Und welches Gebäude war früher eine Residenz der Pfalzgrafen und Kurfürsten aus der Fürstenfamilie Wittelsbach? Antworten gibt es jetzt auf den Tafeln des barrierefreien Informations- und Fußwegeleitsystems. Seit Ende August 2022 sind diese im Stadtgebiet zu finden. Am Freitag, 20. Januar, wurde das Leitsystem von Oberbürgermeister Marc Weigel im Beisein von Petra Dick-Walther, Staatssekretärin vom Ministerium für...

Lokales
V.l.n.r.: Denkmalpfleger Dr. Stefan Ulrich, Autor Michael Landgraf, Oberbürgermeister Marc Weigel, Staatssekretärin Petra Dick-Walther, TKS-Geschäftsführer Martin Franck, Frank Bölzle, Tiefbauamtsleiter Konstantin Boltenhagen, Johannes Britsch und Peter Becker
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Neues Tafel-Leitsystem in Neustadt
Informativ und barrierefrei

Wann wurde der Storchenturm erbaut? Wo war das alte Neustadter Rathaus? Wer war Kunigunde? Diese Antworten finden sich, leicht lesbar und überall in Neustadt zu finden, auf den Tafeln des neuen barrierefreien Informations- und Fußwegeleitsystems. Seit Ende August 2022 wurde sie nach und nach im Stadtgebiet errichtet. Am 19. Januar 2023 konnte das Leitsystem von Oberbürgermeister Marc Weigel gemeinsam mit Petra Dick-Walther, Staatssekretärin vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,...

Ratgeber
Symbolfoto | Foto: Pixabay

Kurzfristige Beschäftigung jetzt bis zu fünf Monate möglich
Längere Befristung

Speyer. Eine kurzfristige Beschäftigung kann in diesem Jahr zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober ausnahmsweise länger ausgeübt werden: Für fünf Monate oder 115 Tage. Entscheidend ist, dass die Beschäftigung von vornherein vertraglich oder aufgrund ihrer Art befristet ist. Dies ist gerade bei Erntehelfern in der Landwirtschaft, aber auch bei Ferienjobs von Schülern oder Studenten der Fall. Verdienst spielt keine RolleBei einer kurzfristigen Beschäftigung spielt die Höhe des Verdienstes keine...

Ratgeber
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