Neues Telekommunikationsgesetz stärkt Kundenrechte
Internet zu langsam?
Rheinland-Pfalz. Das neue Telekommunikationsgesetz stärkt seit dem 1. Dezember Kundenrechte meldet die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Bei zu geringer Bandbreite können Betroffene den Preis mindern oder ihren Vertrag kündigen Die Verbraucherzentrale gibt Tipps, was dabei zu beachten ist Am 1. Dezember 2021 trat das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) in Kraft. Es bringt für die Kund:innen etliche rechtliche Verbesserungen, beispielsweise wenn der Internetanschluss zu langsam ist. „Stellt...