Ratgeber
Kein "geldwerter Vorteil": Arbeitgeberzuschuss wird anderes betrachtet
Mit dem Jobticket steuerfrei unterwegs
Region. Der Arbeitgeberzuschuss zum Jobticket muss künftig nicht mehr als geldwerter Vorteil versteuert werden. Seit dem Jahreswechsel sind Arbeitnehmer mit ihrem Jobticket steuerfrei unterwegs, denn der Arbeitgeberzuschuss zum Jobticket muss künftig nicht mehr als geldwerter Vorteil versteuert werden. Die Neuerung geht auf eine Bundesratsinitiative aus Baden-Württemberg und Hessen zurück. „Mit der Steuerfreiheit sind Jobtickets attraktiver geworden“, so Finanzstaatssekretärin Gisela Splett....