Lokales
Die Ordnungsbehörde informiert: Kehren der öffentlichen Wege und Flächen
In Schifferstadt gibt es, wie in vielen anderen Städten und Gemeinden, eine Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen. Verpflichtet zum Kehren oder Schneeräumen sind die Eigentümer und Besitzer derjenigen bebauten und unbebauten Grundstücke, die an einer Straße liegen. Die Reinigungspflicht erstreckt sich nicht nur auf die Gehwege und Entwässerungsrinne, wie dies oft gemeint ist, sondern auch auf Fahrbahnen oder das sog. Straßenbegleitgrün. Wenn beispielsweise Abfall in einer vor dem Haus...