Kindergeld für Jugendliche über 18 Jahren
Geld auch während der Ausbildung
Karlsruhe. Grundsätzlich erhalten Eltern für Kinder bis zum 18. Lebensjahr Kindergeld. Aber auch nach der Vollendung des 18. Lebensjahres kann Anspruch auf Kindergeld bestehen, zum Beispiel, wenn das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder ein Praktikum absolviert. Ebenso kann während des Bundesfreiwilligendienstes oder ähnlicher Dienste (FSJ, FÖJ, anerkannte Freiwilligendienste im Ausland) Kindergeld gezahlt werden. Da es nach dem Schulende aber in aller Regel nicht nahtlos...