Der Kreiselternausschuss Germersheim (KEA GER) informiert
Das neue KiTa-Gesetz (KiTaG) gilt seit 01. Juli 2021
Der KEA begrüßt die nun vollständige Umsetzung des neuen Gesetzes, zu dessen wichtigsten Änderungen das neue Personalbemessungssystems, die Stärkung der Elternmitwirkung, aber vor allem der für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr geltende Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung gehören. Letzterer „[…] umfasst im Rahmen der Öffnungszeiten der Tageseinrichtung […] eine tägliche Betreuungszeit von regelmäßig durchgängig sieben Stunden, die als Vormittagsangebot ausgestaltet...