Lokales
Mannheimer BUGA-Gesellschaft verzichtet
Keine Verlegung der Kleingärten in die Au
Mannheim. Es war eine Frage des Ermessens: Das Regierungspräsidium Karlsruhe als Höhere Naturschutzbehörde legte nach Prüfung der Sach- und Rechtslage die Ermessensregelung der Landschaftsschutzgebietsverordnung (LSG-VO) anders aus als die Untere Naturschutzbehörde bei der Stadt Mannheim. Nach intensivem Austausch mit der Stadtverwaltung zog nun die Bundesgartenschaugesellschaft ihren Antrag auf Erlaubnis zur Errichtung der 26 Kleingartenparzellen zurück und die Untere Naturschutzbehörde (UNB)...