Lokales
Vortrag im Marienhaus Klinikum Hetzelstift
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Neustadt. In einer Patientenverfügung können Patienten für den Fall einer späteren Entscheidungsunfähigkeit im Voraus festlegen, ob und wie sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten. Eine Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine andere Person, notfalls bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber auszuführen. Wie solche Dokumente am besten verfasst werden, was sie enthalten müssen und wie Ärzte damit umgehen, sind die zentralen Fragestellungen bei dieser...