Lokales
Gesundheitsamt informiert
Absonderungsbescheinigungen nur auf Antrag
Kreis SÜW. Eine Absonderungsbescheinigung gibt es gemäß der aktuellen Absonderungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz nur noch für Krankheitsverdächtige oder für enge Kontaktpersonen. In der Regel betrifft das Ungeimpfte, die sich nach Kontakt zu einer Corona-positiven Person isolieren müssen - unabhängig davon, ob sie selbst infiziert sind. Über diese verpflichtende Zeit der Isolation kann eine Absonderungsbescheinigung erstellt werden, darauf weist das Gesundheitsamt Südliche Weinstraße -...