Verkehrsüberwachung wird wieder intensiviert
Karlsruhe. Seit Wochenbeginn sind Verstöße gegen die Tragepflicht eines Mund-Nasenschutzes beispielsweise in Ladengeschäften oder im öffentlichen Personen- und Nahverkehr bußgeldbewehrt. Nachdem in der Woche zuvor Polizeibeamte bei erkannten Verstößen die Betroffenen lediglich angesprochen und auf die Tragepflicht hingewiesen haben, können diese nun mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige verfolgt werden. In den ersten Tagen mussten von den Polizeistellen im Stadt- und Landkreis Karlsruhe jedoch...