Tipps für Versicherte zum Verhalten beim Coronavirus
Krankschreibungen nach telefonischer Rücksprache mit dem Arzt
Coronavirus. Die IKK Südwest informiert, dass ab sofort Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege nach telefonischer Rücksprache mit ihrem Arzt eine Bescheinigung auf Arbeitsunfähigkeit bis maximal sieben Tage erhalten können. Diese Regelungen gelten auch für die Ausstellung einer ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei der Erkrankung eines Kindes. Ein Besuch der Arztpraxis ist hierfür nicht notwendig. Was ist dabei zu beachten und wie erhält man die...