Kreiselternausschuss Germersheim

Beiträge zum Thema Kreiselternausschuss Germersheim

Lokales
Plakat | Foto: KEA GER
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Kreiselternausschuss GER
Einladung zur Vollversammlung mit Vorstandswahl

Vollversammlung und Wahl des Vorstandes des Kreiselternausschusses GermersheimDie Vollversammlung des Kreiselternausschusses Germersheim (KEA GER) besteht aus jeweils zwei Delegierten der Kitas (Tageseinrichtungen) im Landkreis sowie aus dem Vorstand und wird im Wahljahr durch das Kreisjugendamt einberufen. Die Veranstaltung findet statt am 14. Dezember 2023, um 19:00 Uhr, in der Aula der Berufsschule Germersheim. Auf der Tagesordnung steht neben der Wahl des Vorstandes auch die Wahl von zwei...

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Logo | Foto: KEA GER
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Kreis GER
Kita-Bedarfsplanung für Förderkinder versagt auf ganzer Linie

30 Kinder warten auf einen Platz im Förderkindergarten. Und das trotz der vom Jugendhilfeausschuss des Landkreises Germersheim viel gelobten Bedarfsplanung. Elternvertreter fordern vom Kreisjugendamt und den Trägern von Tageseinrichtungen, ihre Verantwortung zur Schaffung bedarfsgerechter Betreuungsplätze zu übernehmen. Zudem sollen sich Eltern umfassend über ihre Rechte und Pflichten informieren. „Bedauerlicherweise hat der Kreiselternausschuss Germersheim (KEA GER) erst durch...

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Bedarfsplanung nach dem Prinzip Hoffnung
Wer entscheidet, was Familien brauchen?

Bedarfsplanung nach dem Prinzip Hoffnung: Wer entscheidet, was Familien brauchen? Kinder unter 14 Jahren haben das Recht auf Förderung in einer Tageseinrichtung nach ihrem individuellen Bedarf. Ab 2026 stehen Grundschülern sogar bedarfsunabhängig mindestens acht Stunden täglich an allen fünf Werktagen zu. Der Rechtsanspruch richtet sich gegen das Kreisjugendamt, welches die Bedarfe der Familien rechtzeitig und vor allem bedarfsgerecht erfüllen soll. „Mit den Familien statt für die Familien“...

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Kreiselternausschuss GER
Online-Umfrage zur Bedarfsplanung im Landkreis

Landkreis Germersheim: Das pädagogische Fachpersonal in den Kindertageseinrichtungen (Kitas) bemisst sich direkt an den geplanten Betreuungszeiten. Für eine gute Bedarfsplanung ist es daher unumgänglich, dass Eltern ihren individuellen Betreuungsbedarf hinsichtlich der Dauer und Lage am Tag sowie pädagogischer Schwerpunkte angeben können. Die bundesrechtliche Grundlage dafür besteht bereits seit 2013 gemäß dem SGB VIII (Achtes Buch Sozialgesetzbuch). Danach haben alle Kinder unter 14 Jahren das...

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