Kreisjugendamt Germersheim

Beiträge zum Thema Kreisjugendamt Germersheim

Lokales
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Bedarfsplanung nach dem Prinzip Hoffnung
Wer entscheidet, was Familien brauchen?

Bedarfsplanung nach dem Prinzip Hoffnung: Wer entscheidet, was Familien brauchen? Kinder unter 14 Jahren haben das Recht auf Förderung in einer Tageseinrichtung nach ihrem individuellen Bedarf. Ab 2026 stehen Grundschülern sogar bedarfsunabhängig mindestens acht Stunden täglich an allen fünf Werktagen zu. Der Rechtsanspruch richtet sich gegen das Kreisjugendamt, welches die Bedarfe der Familien rechtzeitig und vor allem bedarfsgerecht erfüllen soll. „Mit den Familien statt für die Familien“...

Lokales
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Kreiselternausschuss GER
Online-Umfrage zur Bedarfsplanung im Landkreis

Landkreis Germersheim: Das pädagogische Fachpersonal in den Kindertageseinrichtungen (Kitas) bemisst sich direkt an den geplanten Betreuungszeiten. Für eine gute Bedarfsplanung ist es daher unumgänglich, dass Eltern ihren individuellen Betreuungsbedarf hinsichtlich der Dauer und Lage am Tag sowie pädagogischer Schwerpunkte angeben können. Die bundesrechtliche Grundlage dafür besteht bereits seit 2013 gemäß dem SGB VIII (Achtes Buch Sozialgesetzbuch). Danach haben alle Kinder unter 14 Jahren das...

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