Freizeiteinrichtungen bleiben wegen Coronavirus geschlossen – Betrieb von Diskotheken, Clubs und Kinos wird untersagt
Landkreis erweitert Allgemeinverfügung
SÜW. Um das Coronavirus einzudämmen, hat der Landkreis Südliche Weinstraße die gestern erlassene Allgemeinverfügung bezüglich des Verbots von Veranstaltungen mit mehr als 75 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, nun noch um weitere Punkte ergänzt. Freizeiteinrichtungen müssen geschlossen bleiben, zudem wird der Betrieb von Spielhallen, Tanzschulen, Shisha-Bars, Vergnügungsstätten, Fitness- und Gymnastikstudios, Saunen, Indoorspielplätzen, Diskotheken, Bars, Musikclubs, Theatern und Kinos untersagt....