Übernahme der Mittagessenskosten für Hortkinder in Germersheim
Bildung und Teilhabe
Germersheim. Anspruchsberechtigte Familien, deren Kinder nach der Schule in den Hort gehen, können die Kosten für das Mittagessen über das Bildungs- und Teilhabe-Paket (BuT) nur dann abrechnen, wenn Schule und Hort einen Kooperationsvertrag schließen, in dem die schulische Verantwortung für die Mittagsverpflegung festgelegt ist. „Bislang bestand zwischen Ganztags-Schulkindern und Schulkindern, die in den Hort gehen, eine Ungleichbehandlung, die so natürlich nicht akzeptabel ist. Hortkinder...