Ratgeber
Verordnungen Sport sowie Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen
Angepasste Regelungen
Baden-Württemberg. Die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg ist seit 15. Oktober in Kraft. Unter anderem im Zuge der dortigen Änderungen hat das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport die speziellen Verordnungen für den Sport sowie die Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen notverkündet. Die Änderungen in den Verordnungen gelten damit seit Samstag, 16. Oktober. Die Anpassungen betreffen beim Sport Testnachweise, Kapazitätsgrenzen bei Sportveranstaltungen und die Einzelnutzung von...