Kurzarbeitergeld und Steuern
Pflicht zur Steuererklärung
Kurzarbeitergeld. Laut Bundesagentur für Arbeit wurde für Dezember für 666.000 Beschäftigte Kurzarbeit angezeigt. Bis Ende 2021 wurden die erleichterten Voraussetzungen zum Bezug von Kurzarbeitergeld wegen der Coronakrise verlängert. Das Kurzarbeitergeld beträgt für die ersten drei Monate 60 Prozent, vom vierten bis sechsten Monat 70 Prozent und ab dem siebten Monat 80 Prozent des letzten Nettogehalts, heißt es in einer Mitteilung des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine. Beschäftigte mit...