Wichtige Hinweise zum Kurzarbeitergeld
Erneute Einschränkungen
Kurzarbeit. Nach den jüngst von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen des wirtschaftlichen Lebens prüfen viele Unternehmen erneut das Instrument der Kurzarbeit. Dabei ergeben sich folgende Fragen: Muss ein Betrieb, der noch nicht beziehungsweise letztmalig bis 31. August in Kurzarbeit war, diese anzeigen? Ja, die ab Dezember 2020 eintretende Kurzarbeit ist gegenüber der Agentur für Arbeit neu anzuzeigen. Hierfür...