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Steuererklärung 2020
Bezug von Kurzarbeitergeld verpflichtet zur Steuererklärung
„Für das Jahr 2020 müssen alle Menschen eine Steuererklärung abgeben, die aufgrund der Pandemie Kurzarbeitergeld bezogen haben“, sagt Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Günter Golz. Das gilt auch für ArbeitnehmerInnen, die regulär nicht steuererklärungspflichtig sind. Abgabetermin ist der 1. November 2021. In Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz gilt wegen des Feiertags Allerheiligen der 2. November. Über eine Steuerberatung ist eine Fristverlängerung bis zum 31. Mai 2022 möglich. „Unabhängig...