Installation von Klimageräten: Aktuelle baurechtliche Bestimmungen in Haßloch
Haßloch. Die Gemeinde Haßloch informiert über die aktuellen baurechtlichen Bestimmungen für Kleinklimaanlagen und Außenbelüftungsanlagen. Außenbelüftungsanlagen und Klimaanlagen sind baurechtlich grundsätzlich nicht genehmigungsfrei, da § 62 Abs. 1, Nr. 3 e Landesbauordnung (LBauO) lediglich für die Leitungen dieser Geräte gilt. Nach Auffassung des zuständigen Ministeriums für Finanzen kann ausnahmsweise bei Kleinstklimaanlagen (kleine Geräte, die lediglich einzelne Wohnräume kühlen) von einer...