Lokales
LANDESAMT FÜR STEUERN
Erinnerung: 10.September 2020 Fälligkeit von Steuervorauszahlungen Finanzämter empfehlen Lastschrifteinzugsverfahren
Bürger und Unternehmen, die Vorauszahlungen auf ihre Einkommen- und Körperschaftsteuer leisten müssen, erhalten seit dem zweiten Quartal 2020 keine separaten Zahlungshinweise vor Fälligkeit mehr. Von der Verfahrensänderung betroffene Bürger wurden per Schreiben und durch Presseinformationen im Vorfeld informiert. Damit sie auch künftig ihre Steuern pünktlich bezahlen und keine Säumniszuschläge riskieren, empfiehlt die Finanzverwaltung eine Teilnahme am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren. Vorteil...