Rhein-Pfalz-Kreis
Coronavirus: Landesverordnung zur Anordnung der Absonderung in häusliche Quarantäne
Aufgrund der dynamischen Entwicklung im Hinblick auf die Corona-Fallzahlen hat das Land Rheinland-Pfalz am Abend des 08. Dezembers 2020 eine Landesverordnung zur Absonderung von mit dem Coronavirus infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen erlassen, die ab Mittwoch, 09. Dezember 2020, gilt. Die Verordnung ist bis zum 15. Januar 2021 gültig. Mit dieser Verordnung zur Absonderung von mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen sowie deren...