Ausnahmegenehmigung zur Futternutzung von Zwischenfrüchten und Untersaaten
Futterknappheit wegen Flutkatastrophe
Landkreis Germersheim. Aufgrund der Flutkatastrophe sowie der Starkregenereignisse in diesem Jahr und der damit verbundenen Futterknappheit wird für das Jahr 2021 Folgendes bestimmt: Ab sofort dürfen in Rheinland-Pfalz alle Zwischenfrüchte und Untersaaten, die nach Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe i der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 in Verbindung mit § 31 Absatz 2 der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung als im Umweltinteresse genutzte Flächen bei den Direktzahlungen ausgewiesen wurden, durch...