Kurzfristige Beschäftigung kann länger ausgeübt werden
Ausnahme verlängert
Rheinland-Pfalz. Eine kurzfristige Beschäftigung kann auch in diesem Jahr wegen der Corona-Pandemie länger ausgeübt werden. Zwischen März und Oktober 2021 ist sie für vier Monate oder 102 Tage möglich. Entscheidend dabei ist, dass die Beschäftigung von vornherein vertraglich oder aufgrund ihrer Art befristet ist. Dies ist gerade bei Erntehelfern in der Landwirtschaft der Fall, aber auch bei Ferienjobs von Schülern oder Studenten. Verdienst spielt keine RolleBei einer kurzfristigen Beschäftigung...