Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
EU-Weinbaukartei Rodungs-, Pflanz- und Änderungsmeldung
Die Rodungs-, Pflanz- und Änderungsmeldung zur EU-Weinbaukartei 2022 ist spätestens bis zum 31. Mai 2022 abzugeben. Meldepflichtig sind alle Winzer, die - mehr als 1 Ar Rebfläche bewirtschaften. - Flächen zur ausschließlichen Erzeugung von Edelreisern bzw. Flächen zu Versuchszwecken, deren Ertrag nicht in Verkehr gebracht werden darf, bewirtschaften. Allen Weinbautreibenden, von denen bereits Rebflächendaten in der EU-Weinbaukartei geführt werden, wird im April ein Auszug mit den derzeitigen...