Allgemeinverfügung im Rhein-Pfalz-Kreis
Rückkehr zum Termin-Shopping
Rhein-Pfalz-Kreis. Der Rhein-Pfalz-Kreis erlässt aufgrund der gestiegenen Inzidenzzahlen weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens. Die neue Allgemeinverfügung tritt am morgigen Donnerstag, 25. März, in Kraft und gilt bis zum Ablauf des 11. April. Ab morgen müssen gewerbliche Einrichtungen im Rhein-Pfalz-Kreis zum Termin-Shopping zurückkehren. Geschäfte dürfen nur nach vorheriger Vereinbarung von Einzelterminen geöffnet werden. Die Terminvereinbarung kann online, telefonisch...