Urteil des Bundesgerichtshofs
Mietzahlungen im Lockdown
Ludwigshafen. Mieter von Gewerberäumen können bei hoheitlichen flächendeckenden Schließungen wie beim Lockdown im vergangenen Jahr grundsätzlich einen Anspruch auf Anpassung der Miete haben. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 12.01.2021, Az.: XII ZR 8/21 entschieden. Eine pauschale Regelung, insbesondere die Halbierung der Miete lehnt der BGH jedoch ab. In die Abwägung müssen sämtliche Umstände des Einzelfalls, wie Umsatzeinbußen für das konkrete Objekt, staatliche Hilfen oder...